Wie ist der Ablauf des Konkursverfahrens?

Die Konkursverwaltung führt die Liquidation des Unternehmens durch. Sie zieht Forderungen bei Schuldnern des Unternehmens ein und verwertet diese, damit das Vermögen unter den Gläubigern verteilt werden kann. Passivseitig erfolgt die Erwahrung der Konkursforderungen und die Kollokation der Gläubiger. Die Konkursverwaltung prüft die Forderungseingaben und entscheidet über deren Anerkennung im Konkursverfahren, wobei dieser Entscheid gerichtlich angefochten werden kann. Gläubiger können sowohl ihre eigene Nichtzulassung (positive Kollokationsklage) als auch die Zulassung von anderen Gläubigern (negative Kollokationsklage) anfechten. Nach Eingang des Erlöses der ganzen Konkursmasse und nachdem der sog. Kollokationsplan in Rechtskraft erwachsen ist, kommt es zur Verteilung und zum Abschluss des Verfahrens.

Wie kann ich meine Forderung gegenüber der Thomas Cook International AG in Liquidation geltend machen?

Um Ihre Forderung geltend zu machen, müssen Sie RA Dr. Daniel Hunkeler eine Forderungseingabe übermitteln (per E-Mail an schkg@staiger.law oder per Briefpost an RA Dr. Daniel Hunkeler, STAIGER Rechtsanwälte, Postfach 2012, 8027 Zürich). Benutzen Sie hierzu bitte das Formular auf dieser Webseite.

Erhalte ich mein Geld zurück?

Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung waren leider nur noch verhältnismässig wenige Aktiven vorhanden, und es konnten seit der Konkurseröffnung bisher auch nur noch wenige zusätzliche Aktiven zur Konkursmasse gezogen werden. Die Gläubiger müssen daher mit weitest gehenden Verlusten rechnen, soweit sie keine Versicherungsdeckung beanspruchen können oder anderweitige Entschädigungszahlungen erhalten.

Kann ich Verzugszinsen verlangen?

Soweit keine Pfandsicherung besteht, kann (Verzugs-)Zins nur bis zur Konkurseröffnung geltend gemacht werden.

In welcher Währung melde ich meine Forderung an?

Forderungen sind in Schweizer Franken anzumelden. Eurobeträge sind zum Wechselkurs per Datum der Konkurseröffnung umzurechnen.

Wann erhalte ich mein Geld zurück?

Es haben über 12’000 Gläubiger Forderungen angemeldet. Weitere werden noch dazu kommen, voraussichtlich z.B. die KAERA bzw. die Zurich Insurance plc oder die Bundesregierung Deutschland infolge der ausgerichteten und noch auszurichtenden Leistungen an Gläubiger.

Die Forderungen werden im sog. Kollokationsverfahren geprüft. Aufgrund der hohen Anzahl angemeldeter Forderungen wird deren Prüfung viel Zeit in Anspruch nehmen.

Zwecks Vermeidung von mehrmaligen Prüfvorgängen wird mit der Kollokation von Forderungen von Pauschalreisenden zugewartet, bis die Forderungseingaben der KAERA bzw. der Zurich Insurance plc und der Bundesregierung Deutschland vorliegen bzw. der diesbezügliche Auszahlungsprozess abgeschlossen ist.

Unabhängig davon wird die Abwicklung eines derart grossen Konkurses voraussichtlich mehrere Jahre dauern.

Ist RA Dr. Daniel Hunkeler, STAIGER Rechtsanwälte AG, für meine Forderungseingabe zuständig?

RA Dr. Daniel Hunkeler, STAIGER Rechtsanwälte AG, ist ausseramtlicher Konkursverwalter der Thomas Cook International AG und der Thomas Cook Service AG, beide mit Sitz in Pfäffikon (Schweiz). Für andere Gesellschaften der Thomas Cook-Gruppe ist RA Dr. Daniel Hunkeler, STAIGER Rechtsanwälte AG, hingegen nicht zuständig.