Die Bundesregierung Deutschland hat auf unpräjudizieller Basis entschieden, Zahlungsausfälle zu Lasten von Pauschalreisenden aufgrund der Insolvenzen der Thomas Cook-Gesellschaften auszugleichen, soweit keine Erstattung von dritter Seite erfolgt.

Für die Prüfung und Abwicklung des Ausgleichs von Zahlungsausfällen für Pauschalreisende der Thomas Cook International AG durch die Bundesregierung Deutschland ist indessen weder das Konkursamt Höfe noch RA Dr. Daniel Hunkeler, STAIGER Rechtsanwälte AG, zuständig.

Insbesondere erfolgt weder seitens von RA Dr. Daniel Hunkeler noch des Konkursamts Höfe ein individueller PIN-Versand.

Informationen zur Ausgleichszahlung finden Sie unter folgendem Link:

https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de/brd/login

Sollten Sie von der der Bundesregierung Deutschland eine Ausgleichszahlung erhalten (haben), bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung sowie um Reduktion (im Umfang des erhaltenen Betrags) bzw. Rückzug (bei vollständiger Bezahlung des Ausstands) Ihrer Forderungseingabe im vorliegenden Konkursverfahren (per E-Mail an schkg@staiger.law oder per Briefpost an RA Dr. Daniel Hunkeler, STAIGER Rechtsanwälte AG, Postfach 2012, 8027 Zürich).