Betroffene Kunden der Thomas Cook International AG, die eine Pauschalreise gebucht haben, können mit dem von der Zurich Insurance plc (Niederlassung für Deutschland) beauftragten Dienstleister KAERA (www.kaera-ag.de) prüfen, ob ein Anspruch besteht, und diesen gegebenenfalls dort anmelden.

Das Konkursamt Höfe und RA Dr. Daniel Hunkeler, STAIGER Rechtsanwälte AG, sind für die Prüfung und Abwicklung von allfälligen Versicherungsansprüchen hingegen nicht zuständig.

Sollten Sie von der der KAERA eine Leistung erhalten (haben), bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung sowie um Reduktion (im Umfang des erhaltenen Betrags) bzw. Rückzug (bei vollständiger Bezahlung des Ausstands) Ihrer Forderungseingabe im vorliegenden Konkursverfahren (per E-Mail an schkg@staiger.law oder per Briefpost an RA Dr. Daniel Hunkeler, STAIGER Rechtsanwälte AG, Postfach 2012, 8027 Zürich).